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suchen eine Riester Rente mit Zulage. Hier finden
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Informationen
zur Riester Rente und er Zulage. Mit unserem Riester
Rechner
berechnen Sie Zulage und Riester Förderung. Unsere
kompetenten externen Partner oder wir erstellen Ihnen gern Riester
Rente
Vergleiche.
Förderung
für die Riester
Rente
Wie
hoch die Riester
Förderung durch den Staat ist, wird
nachfolgend
aufgezeigt. Die Jahre vor 2008 werden hierbei nicht mehr
aufgeführt.
Seit 2008 gibt es für die Riester Rente folgende
Förderungen:
für einen Single 154 Euro
jährliche Grundzulage
für Verheiratete 308 Euro
jährliche Zulage
pro Kind 185 Euro
jährlich (für vor 2008 geborene Kinder)
pro Kind 300 Euro (für ab
2008 geborene Kinder)
Die
volle
Förderung wird allerdings nur dann gezahlt, wenn ein
bestimmter
Teil des sozialversicherungspflichtigen Bruttogehaltes des Vorjahres in
den Riester Vertrag eingezahlt wird.
Für das Jahr 2008 sind dies 4 Prozent.
Sowohl die eigenen Beiträge als auch die Zulagen
für
die
Riester Rente können bei der Einkommenssteuer als
Sonderausgaben
geltend gemacht werden. Insbesondere Singles und Gutverdiener
können hiervon profitieren.
Ist die Steuervorteil höher als die Zulagen, wird die
Differenz
über die Einkommenssteuer Rückerstattung erstattet.
Der maximal berücksichtigungsfähige Beitrag
für die Riester Rente liegt hierbei bei 2100 Euro (Stand 2008).
Die Zulagen werden nicht automatisch bei Abschluss einer Riester Rente
gezahlt. Es ist notwendig einen Zulagenantrag zu stellen.
Inzwischen kann mit einem Dauerzulagenantrag die Zulage beantragt
werden. So kann vermieden werden, dass jedes Jahr ein neuer Antrag
für die Zulage gestellt werden muss. Allerdings
sollten dem
Anbieter der Riester Rente dann Einkommensveränderungen
mitgeteilt
werden.
Die Zulage wird automatisch dem Riester Vertrag gutgeschrieben.