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suchen eine Riester Rente mit Förderung.
Hier finden
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Informationen zur Riester Rente und der Förderung. Mit unserem
Riester
Rechner
berechnen Sie Zulage und Riester Förderung. Unsere
kompetenten externen Partner oder wir erstellen Ihnen gern den Riester
Rente
Vergleich.
Förderberechtigte
Personen
Wer zum
förderberechtigten Personenkreis für die Riester
Rente gehört wird hier aufgezeigt.Die
förderfähigen Personen haben Anspruch auf die
staatliche Riester
Förderung in Form der Zulagen und
eventueller Steuervergünstigungen.
Im Einzelnen sind dies:
in der gesetzlichen Rentenversicherung
pflichtversicherte Arbeitnehmer
Beamte
pflichtversicherte Selbständige
Berufs- und Zeitsoldaten
Wehr- und Zivildienstleistende
Auszubildende
Pflichtversicherte Landwirte
Angestellte des öffentlichen
Dienstes , wenn sie eine beamten ähnliche Zusatzversorgung
erhalten
Eltern während des
dreijährigen Erziehungsurlaubs
nicht erwerbsmäßig
tätige Pflegepersonen
geringfügig Beschäftigte,
wenn auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet wurde
Bezieher von Arbeitslosengeld,
Arbeitslosengeld II oder Hartz IV
Bezieher von Krankengeld,
Vorruhestandsgeld, Verletztengeld,
Unterhaltsgeld, Versorgungskrankengeld, und
Übergangsgeld
Wer
nicht zu diesem Kreis der förderungsfähigen Personen
gehört, kann dennoch Anspruch auf die Riester
Förderung haben, nämlich dann, wenn der
Ehepartner
förderungsberechtigt ist. Dann kann der nicht
Förderungsberechtigte mit einem eigenen Riester Vertrag
ebenfalls die Förderung beanspruchen.
Nicht förderberechtigt sind folgende Personen:
Selbständige
freiwillig gesetzlich rentenversicherte
Personen
geringfügig Beschäftigte
Personen, die
Berufsunfähigkeitsrente, Erwerbsminderungsrente- oder
Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten
nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
pflichtversicherte Angestellte